Neue Landesbauordnung gilt ab dem 01.01.2019

Zum 01.01.2019 tritt die neue Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) in Kraft.

Dies bedeutet, dass alle Anträge, die bis zum 31.12.2018 nicht vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht werden, ab dem 01.01.2019 nicht mehr nach altem Recht bearbeitet werden können. Diese sind somit vollständig nach den Vorgaben der neuen Bauordnung neu einzureichen.

Die neue Bauordnung enthält grundsätzliche Änderungen. So werden z.B. neue Gebäudeklassen eingeführt, auf deren Grundlage sich u.a. das Abstandsflächenrecht und die Brandschutzbedingungen weitestgehend ändern. Auch das Genehmigungsverfahren wandelt sich in einigen Punkten und nimmt alle Bauherren mehr in die Verantwortung.

Zum einen gelten Bauanträge zukünftig kraft Gesetz als zurückgenommen, wenn diese auch nach einer angemessenen Frist nur unvollständig oder mit erheblichen Mängeln vorgelegt werden. Zum anderen ist darauf zu achten, dass auch genehmigungsfreie Bauvorhaben nach wie vor immer baurechtlich zulässig sein müssen.

Das zuständige Ministerium hat zur neuen Bauordnung noch Änderungen, Klarstellungen und nachgeordnete Erlasse angekündigt. Aus diesem Grund können in der Übergangszeit möglicherweise nicht alle Fragenstellungen abschließend geklärt werden.

Gleichwohl beantworten die Mitarbeiter der Bauverwaltung gerne Fragen zur neuen Bauordnung im Rahmen der Sprechzeiten (dienstags und donnerstags von 08:30 – 12:30 Uhr und donnerstags von 14:00 – 17:00 Uhr) im Verwaltungsgebäude in Königswinter-Thomasberg, Erdgeschoss, Zimmer 25 + 26.