Persönliche Vorsprachen und Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden

Die Stadtverwaltung steht ihren Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin nach telefonischer Absprache für Termine zur Verfügung. Für Besuche des Rathauses gilt nach vorheriger Terminvereinbarung die Pflicht zum Tragen eines sog. „Mund- und Nasenschutzes“.