Kommunalwahl 2020

Gemäß den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes NRW beträgt die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder in Königswinter 44. Diese sind in 22 Wahlbezirken zu wählen.
Das Kommunalwahlgesetz eröffnete die Möglichkeit, die Anzahl der Vertreter und Wahlbezirke zu verringern. Dies hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 18.12.2017 beschlossen und die Anzahl der zu wählenden Vertreter für die Kommunalwahl 2020 auf 40 und damit die Wahlbezirke auf 20 verringert.
Wie viele Ratsmitglieder tatsächlich in den Rat einziehen, entscheidet sich aufgrund des Systems aus Direkt- und Listenwahl und der Überhangmandate immer erst nach der Wahl.
Zurzeit gibt es in der laufenden Ratsperiode 52 Ratsmitglieder. Auch im Jahr 2012 hatte der Rat der Stadt Königswinter (erstmals) beschlossen, die Zahl der Mandatsträger von 44 auf 40 zu reduzieren.

Durch ein Versäumnis der Verwaltung wurde die für die Kommunalwahl 2020 ordnungsgemäß beschlossene Satzung über die Verringerung der Anzahl der Ratsmitglieder von 44 auf 40 nicht rechtzeitig bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung ist ein kleiner Baustein im komplexen Satzungsgebungsverfahren, jedoch von zentraler Bedeutung für die Rechtswirksamkeit einer Satzung.

Dieser mehr als bedauerliche und ärgerliche formale Fehler führt dazu, dass es bei der gesetzlich vorgesehenen Zahl von 44 Ratsmitgliedern und 22 Wahlbezirken verbleiben muss. Eine nachträgliche Inkraftsetzung der Satzung und Heilung ist auch nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht leider nicht möglich und der Formfehler lässt sich nicht beheben.

Die Parteivorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden wurden nach Bekanntwerden der Problematik unverzüglich persönlich und schriftlich informiert. Nunmehr wird die Verwaltung die mögliche Einteilung des Stadtgebietes in 22 Wahlbezirke vornehmen und diese Ende November im zuständigen Wahlausschuss vorstellen.