Betreuung in den Osterferien von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

Informationen für Eltern deren Kinder in u. g. Einrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden

Informationen für Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kinder-tageseinrichtungen

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, muss auch in den Osterferien die Betreuung von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig und unabkömmlich sind, sichergestellt werden.

Hierzu gelten die allgemeinen Regelungen gemäß der Information vom 14.03.2020 und die Aktualisierung vom 20.03.2020.
Zur Umsetzung durch die Träger, bzw. Kindertagespflegestellen gelten die Regelungen und Empfehlungen aus den Fachempfehlungen.
Zur Frage der Betreuung über die Osterfeiertage (Karfreitag bis Ostermontag) wird gesondert informiert.


Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen