Anschreiben von Bürgermeister Peter Wirtz an die Königswinterer Vereine

Informationen und Möglichkeiten für Veranstaltungen und Versammlungen in Zeiten von Corona

Veranstaltungen und Versammlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsverantwortliche,

„Die Corona-Krise hat uns fest im Griff“ – dieser Satz ist seit Wochen in den Medien im Umlauf und stellt oftmals den Auftakt zu einer Berichterstattung dar, in der es um die Veränderungen in unserem täglichen Leben geht – beruflich wie privat.

Zum privaten Bereich gehört für viele von uns auch die Gemeinschaft in einem Verein. Gemeinsam Sport treiben oder einem anderen Hobby frönen und natürlich auch Feste organisieren, um gemeinsam zu feiern, was auch Teil unserer rheinischen Lebenskultur ist. Gerade dieser Bereich muss in der aktuellen Situation, in der wir uns mit einer Pandemie von bislang ungekanntem Ausmaß konfrontiert sehen, deutliche Einschränkungen erfahren.

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung der NRW Landesregierung bleiben Großveranstaltungen auch weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Unter Großveranstaltungen sind regelmäßig

  • Volksfeste,
  • Jahrmärkte und Kirmessen,
  • Stadt-, Dorf- und Straßenfeste,
  • Sportfeste,
  • Schützenfeste,
  • Weinfeste,
  • Musikfeste und Festivals

und ähnliche Festveranstaltungen zu verstehen.

Darüber hinaus sind auch alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen bis auf weiteres untersagt. Sollten diese nach dem Außerkrafttreten dieser Verordnung (mit Ablauf des 10. Mai 2020) und bis zum 31. August 2020 stattfinden, kann die zuständige Behörde diese bereits jetzt verbieten, wenn feststeht, dass bei Durchführung der Veranstaltung oder Versammlung die für den Infektionsschutz der Bevölkerung notwendigen Vorkehrungen nicht eingehalten werden könnten. Zuständige Behörde wäre in Ihrem Fall das Ordnungsamt der Stadt Königswinter. Wenn Sie also im vorgenannten Zeitraum eine Veranstaltung geplant haben, die nicht eindeutig einem der Stichworte der vorstehenden Aufzählung zugeordnet werden kann und Sie sich nicht sicher sind, ob diese auch durchgeführt werden darf, wäre die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt ratsam, um Klarheit zu schaffen und Planungssicherheit zu haben. Ihr Ansprechpartner beim Ordnungsamt wäre Herr Stefan Stümper, den Sie telefonisch unter 02244 889-395 oder per E-Mail unter erreichen.

Die Verordnung kennt jedoch auch einige Ausnahmen, wie z.B., dass der Besuch von Gottesdiensten, wenn auch mit entsprechenden Beschränkungen, ab sofort wieder möglich ist. Eine weitere und für Sie sicherlich bedeutsame Ausnahme stellt die Zulässigkeit von „Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Parteien oder Vereine“ dar. Das bedeutet, dass Mitgliederversammlungen bzw. auch Vorstandssitzungen Ihres Vereins künftig grundsätzlich wieder stattfinden dürfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch hier „geeignete Vorkehrungen zur Hygiene“ zu treffen sind, wozu u.a. auch die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zählt. Ob dies in der Praxis dann auch tatsächlich umsetzbar bzw. ein geordneter Ablauf der Sitzung möglich ist, sei dahingestellt.

Auch wenn in den nächsten Wochen die Beschränkungen des öffentlichen Lebens Schritt für Schritt gelockert werden sollten, heißt es doch, wachsam zu bleiben und verantwortungsvoll miteinander umzugehen. Das Jahr 2020 wird anders ablaufen, als die Jahre zuvor. Wir werden auf liebgewordene Dinge verzichten müssen, unter Umständen auch manche Verhaltensweisen ändern. Die Normalität im Alltag wird möglicherweise künftig eine andere sein, als wir sie bislang gekannt haben. Eines ist aber für mich sicher: Gemeinschaft lebt von der Begegnung von Menschen, zu der wir sicherlich auch in diesem Jahr noch zurückkehren werden und auf die ich mich schon heute freue.

Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichem Gruß

gez. Peter Wirtz

Königswinter, den 7. Mai 2020