Ummeldung von Wohnsitzen – Umzug innerhalb des Stadtgebietes

Leistungsbeschreibung

Ummeldung eines Wohnsitzes

Rechtslage bis 31. Oktober 2015:
Die Verpflichtung zur Ummeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung. Damit ist die Ummeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Ummeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach Einzug angezeigt werden. Für die Ummeldung einer Wohnung bei Umzug innerhalb Königswinters gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde. Zur Anmeldung eines Wohnsitzes gelten immer die gleichen nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Rechtslage ab 01. November 2015:
Die Verpflichtung zur Ummeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Damit ist die Ummeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Ummeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden. Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Für die Ummeldung einer Wohnung innerhalb Königswinters gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland.

 

Voraussetzungen

 Bezug einer meldefähigen Wohnung im Stadtgebiet Königswinter

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

  • Formulare Bestätigung des Wohnungsgebers Einwilligung- und Widerspruchsrechte (ab 01.11.2015)
  • Ummeldung Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde
  • Widerspruch gegen einfache Melderegisterauskunft über das Internet (bis 31.10.2015)
  • Widerspruchs- und Einwilligungsrechte (bis 31.10.2015)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formular "Anmeldung beim Umzug innerhalb derselben Gemeinde"
  • Personalausweis
  • Anmeldung beim Umzug innerhalb derselben Gemeinde
  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass) aller Meldepflichtigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe soweit ein nach dem 1. November 2010 ausgestellter neuer Personalausweis vorhanden ist, bitte unbedingt für alle meldepflichtigen Personen vorlegen, da die Adresse auf dem Chip geändert werden muss
  • ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

    ab 01. November 2015 zusätzlich:
  • Bestätigung des Wohnungsgebers

Anträge / Formulare

Organisationseinheit nicht gefunden.