Schwerbehindertenausweise

Leistungsbeschreibung

Seit dem 01.09.2014 werden Schwerbehindertenausweise in Nordrhein-Westfalen nur noch im Scheckkartenformat ausgestellt.

Es besteht keine Umtauschpflicht für die bisherigen postkartengroßen Papierdokumente. Alte Ausweise behalten ihre Gültigkeit und können weiter verlängert werden, sofern auf ihnen noch ein entsprechendes Feld frei ist. Diese Verlängerung kann wie bisher in den bpunkt. Bürgerbüros erfolgen. Sollte der Schwerbehindertenausweis bereits länger als zwei Monate abgelaufen sein, kann der Ausweis erst nach Rücksprache mit dem Versorgungsamt verlängert werden.

Ein Farbfoto in Passbildgröße muss mit dem Antrag auf Neuausstellung oder Umtausch des Schwerbehindertenausweises im Original eingereicht werden.

Bei einem Umtausch oder Neuausstellung ist zu beachten, dass die Ausweise durch einen zentralen Dienstleister erstellt und versendet werden. Die Ausweise können daher nicht mehr persönlich im Versorgungsamt abgeholt werden.

Die entsprechenden Antragsvordrucke für die Neuausstellung bzw. den Umtausch des Ausweises werden in den Bürgerbüros vorgehalten. Vordrucke und weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Versorgungsamtes zur Verfügung.

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