Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Leistungsbeschreibung

Im Servicebereich Bürgerdienste (bpunkt) der Stadt Königswinter, können Sie die Außerbetriebssetzung Ihrer Fahrzeuge vornehmen.

Sollte das Kennzeichen zu einem späteren Zeitpunkt für eine Wiederzulassung dieses Fahrzeuges genutzt werden, ist eine separate Reservierung dieses Kennzeichens erforderlich.

Hinweise:
Kann auch bei Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis oder bei allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet durchgeführt werden

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigte Unterlagen

• Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
• Kennzeichenschild(er)

Bei der Außerbetriebsetzung durch Bevollmächtigte oder durch die Erwerberin/den Erwerber des Fahrzeugs ist neben den vorgenannten Unterlagen zusätzlich eine Verfügungsberechtigung vorzulegen. Als Verfügungsberechtigung werden anerkannt:

• Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugbrief oder
• eine Vollmacht sowie der Ausweis des Fahrzeughalters bzw.
• ein vollständiger Kaufvertrag, der den Antragsteller als neuen Eigentümer ausweist.

Beantragt der Fahrzeughalter selbst die Außerbetriebsetzung, ist dieser zusätzliche Nachweis nicht erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

• für Fahrzeuge mit SU- Kennzeichen                                  16,50 EUR
• für Fahrzeuge mit auswärtigem Kennzeichen                 16,50 EUR

Was sollte ich noch wissen?

Die Außerbetriebsetzung kann auch bei Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis oder bei allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet durchgeführt werden.

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