InsoFa-Beratung - Schritt für Schritt: 4. Was sind die konkreten Fakten

Die InsoFa befragt Sie an dieser Stelle zu den konkreten Fakten einer möglichen Kindeswohlgefährdung.

Beispielsweise:

  • •Wie haben Sie von der möglichen Gefährdung erfahren?
  • •Was haben Sie selbst direkt beobachtet?
  • Wie oft, zu welchen Zeiten und seit wann kommen die genannten Sachverhalte vor?
  • Wurden gefährdende Situationen bereits von anderen Personen beobachtet? Wann und ggf. wie häufig?
  • Haben bereits Gespräche mit den Personensorgeberechtigten stattgefunden?