InsoFa-Beratung - Schritt für Schritt: 3. Ihre erste Einschätzung zu einer möglichen Gefährdung eines Kindes?

Sie sollen zu Beginn der Beratung und zunächst mit Ihrem bisherigen Wissen zur Situation des Kindes einschätzen, in welchen der drei nachfolgenden Bereiche Sie den möglichen Bedarf der Familie bzw. des Kindes einordnen.

 

 a) Leistungsbereich
 b) Graubereich
 c) Gefährdungsbereich

Die Familie benötigt Unterstützung
und ist offen für externe Hilfe. Sie
sind mit der/den PSB in einem guten
Kontakt, können gut miteinander
sprechen und eventuelle Probleme
werden von der Familie sofort
angegangen und freiwillig gelöst.

Sie haben verschiedene Hinweise
auf eine mögliche Kindeswohlge-
fährdung. Es gibt jedoch unklare
Informationen. Eine klare Aussage
zum weiteren Vorgehen ist für Sie
daher momentan nicht zu treffen.
Es bestehen, nach Ihrem derzeitigen
Kenntnisstand, gewichtige Anhalts-
punkte einer Kindeswohlgefährdung.
Es muss, aus Ihrer Sicht, eine
sofortige Meldung beim zuständigen
Jugendamt erfolgen.

Im Anschluss an diese Falleinordung wird die InsoFa Sie bitten, im Folgenden einzuschätzen, in welchen der nachfolgenden Bereiche Sie in Bezug auf das Kind eine Gefährdung befürchten:
  • Körperliche Gewalt
  • Häusliche Gewalt
  • Sexueller Missbrauch
  • Gesundheitliche Gefährdung
  • Aufsichtspflichtverletzung
  • Autonomiekonflikt
  • Seelische Gefährdung

Dieser Schritt dient dazu, dass Sie Ihre vielfältigen Eindrücke in Bezug auf eine mögliche, durch Sie vermutete Gefährdung des Kindes fokussieren und versachlichen.