InsoFa-Beratung - Schritt für Schritt: 3. Ihre erste Einschätzung zu einer möglichen Gefährdung eines Kindes?
Sie sollen zu Beginn der Beratung und zunächst mit Ihrem bisherigen Wissen zur Situation des Kindes einschätzen, in welchen der drei nachfolgenden Bereiche Sie den möglichen Bedarf der Familie bzw. des Kindes einordnen.
a) Leistungsbereich |
b) Graubereich |
c) Gefährdungsbereich |
Die Familie benötigt Unterstützung |
Sie haben verschiedene Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlge- fährdung. Es gibt jedoch unklare Informationen. Eine klare Aussage zum weiteren Vorgehen ist für Sie daher momentan nicht zu treffen. |
Es bestehen, nach Ihrem derzeitigen Kenntnisstand, gewichtige Anhalts- punkte einer Kindeswohlgefährdung. Es muss, aus Ihrer Sicht, eine sofortige Meldung beim zuständigen Jugendamt erfolgen. |
Im Anschluss an diese Falleinordung wird die InsoFa Sie bitten, im Folgenden einzuschätzen, in welchen der nachfolgenden Bereiche Sie in Bezug auf das Kind eine Gefährdung befürchten:
- Körperliche Gewalt
- Häusliche Gewalt
- Sexueller Missbrauch
- Gesundheitliche Gefährdung
- Aufsichtspflichtverletzung
- Autonomiekonflikt
- Seelische Gefährdung
Dieser Schritt dient dazu, dass Sie Ihre vielfältigen Eindrücke in Bezug auf eine mögliche, durch Sie vermutete Gefährdung des Kindes fokussieren und versachlichen.