Im Sterbefall - die Friedhofsverwaltung ist für Sie da

Die Friedhofsverwaltung ist auf der Grundlage der Friedhofs- und Gebührensatzung der Stadt Königswinter für alle mit einer Erdbestattung/Urnenbeisetzung zusammenhängenden Angelegenheiten zuständig. Hier erfolgt sowohl die Beratung der Kunden und Ratsuchenden, als auch die Vergabe und Überwachung der Grabstätten und Nutzungsrechte.

Ebenso gehört die Vergabe von Terminen für Trauerfeiern und Bestattungen/Beisetzungen sowie Termine zur Durchführung der Grabbereitungsarbeiten zu ihren Aufgaben.

Verstirbt ein Mensch zu Hause, ist das natürlich eine emotionale Ausnahmesituation. Auch wenn der Tod eines geliebten Menschen ein Schock ist und es schwerfällt, klare Gedanken zu fassen, muss nach dem Todesfall ein Arzt kontaktiert werden. Dieser stellt den Tod offiziell fest und bestätigt ihn anhand eines Totenscheins. Tritt der Sterbefall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim ein, veranlasst die Einrichtung die Benachrichtigung des Arztes und die Ausstellung des Totenscheins. Bei einem Unfall stellt der Notarzt den Totenschein aus.

Der Totenschein ist ein wichtiges Dokument für die Beurkundung des Sterbefalles und die Ausstellung der Sterbeurkunde. Hierfür obliegt die Zuständigkeit bei dem
Standesamt am Sterbeort.

Die Sterbeurkunde wird unter anderem zur Vorlage bei verschiedenen Behörden und Institutionen benötigt. Um einen Sterbefall zu beurkunden, werden folgende Unterlagen nebst dem Totenschein und dem Nachweis des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person benötigt:

Ledige:

  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • Personalausweis

Verheiratete:

  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Personalausweis

Geschiedene:

  • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungsurkunde
  • Personalausweis

Verwitwete:

  • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde oder Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatte
Herr Dietmar Bergmann
Technische Verwaltung (66/820)
Sachbearbeiter
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639 Königswinter OT Thomasberg
004
Frau Birgit Hüls-Düx
Technische Verwaltung Friedhofsverwaltung (66/820)
Sachbearbeiterin
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639 Königswinter OT Thomasberg
004

Sprechzeit:
Mo bis Fr 08:30 Uhr bis 10.30 Uhr