Anmeldung nach dem Meldegesetz

Anmeldung eines Wohnsitzes

2015-09-16T11:47:21+00:00 99001025 Anmeldung eines Wohnsitzes

Rechtslage bis 31. Oktober 2015:

Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung.

Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche nach Einzug angezeigt werden.

Für die Ummeldung einer Wohnung bei Umzug innerhalb Königswinters gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde.

Zur Anmeldung eines Wohnsitzes gelten immer die gleichen nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Rechtslage ab 01. November 2015: 

Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochennach Einzug angezeigt werden.

Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.

Erforderliche Unterlagen

§  amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass) aller Meldepflichtigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe

§  soweit ein nach dem 1. November 2010 ausgestellter neuer Personalausweis vorhanden ist, bitte unbedingt für alle meldepflichtigen Personen vorlegen, da die Adresse auf dem Chip geändert werden muss

§  ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck
(entfällt bei persönlicher Vorsprache)

§  Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis
(entfällt bei persönlicher Vorsprache)

§  ab 01. November 2015 zusätzlich:
Bestätigung des Wohnungsgebers

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Formulare


Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Bei persönlicher Vorsprache: sofort

Was ist zu bezahlen?

gebührenfrei


Siehe auch unter:
Abmeldung nach dem Meldegesetz
Personalausweis
Kinderreisepass
Reisepass

Zuständige Stelle:
Bürgerdienste
Bürgerbüro (bpunkt.)
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstraße 9-11
53639 Königswinter
02244/889-0

 

Ansprechpartner:
Rathaus Königswinter-Altstadt
Tel. 02244/889
-384, Frau Frauke Limbach
-388, Frau Jennifer Buhr
-389, Frau Ute Seitz
-387, Frau Meike Simon
-397, Frau Katharina Wahl

Rathaus Oberpleis
Tel. 02244/889
-278, Frau Anja Behr
-259, Frau Ilona Limper
-278, Frau Nicole Merten
-277, Frau Claudia Otzipka

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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