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Zentrale Ombudsstelle für Korruptionsprävention eingerichtet

 

Vorstellung des neuen Ombudsmanns Bernhard Hengst

 

 

Korruption in der öffentlichen Verwaltung ist seit Jahren ein - insbesondere durch Korruptionsskandale - aktuelles Thema in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion. Korruption hat vielfältige Erscheinungsformen. Allen gemeinsam ist jedoch, dass eine amtliche Funktion missbraucht wird, um sich oder Dritten materielle oder immaterielle Vorteile unter gleichzeitiger Verschleierung dieser Handlungsweisen zu verschaffen.

 

Ziel der Stadt Königswinter ist es, Korruption im Interesse der Allgemeinheit mit aller Entschiedenheit zu begegnen.

 

Die Stadt Königswinter hat seit dem 19.06.2012 eine Ombudsstelle für Korruptionsprävention eingerichtet, die von einem Ombudsmann geführt wird. Deshalb können sich alle Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Vereine u.a. an den Ombudsmann wenden, wenn sie den Verdacht von Korruption in einer Dienststelle der Stadtverwaltung haben. Zugleich soll der Ombudsmann zentraler Ansatz zur Vorbeugung von Korruption für alle Bediensteten der Stadtverwaltung sein. Der Ombudsmann ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle, wenn jemand mit behördlichen Entscheidungen nicht einverstanden ist. Er ist zuständig für Hinweise zu Korruptionsvorgängen, Unregelmäßigkeiten, Interessenkollisionen und damit zusammenhängenden Gesetzesverstößen.

 

Der Ombudsmann soll vor allem beraten, aber auch Hinweisen nachgehen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Auf Wunsch werden die Hinweise an die Ombudsstelle vertraulich behandelt. Der Ombudsmann wird auf Verlangen des Hinweisgebers hin auch gegenüber dem Bürgermeister und dritten Personen keine Angaben zur Person des Hinweisgebers machen. Sofern es aufgrund eines Hinweises zu staatsanwaltlichen oder gerichtlichen Verfahren kommt, wird der Bürgermeister im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Verschwiegenheitspflicht des Ombudsmannes aufrechterhalten.

 

Damit wird auch der Umsetzung des in 2005 in Kraft getretenen Korruptionsbekämpfungsgesetzes Rechnung getragen: Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Dienstkräfte der Stadtverwaltung Königswinter ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht erfüllen.

 

Als Vertrauensperson für  die Aufgabe der Ombudsstelle konnte der ehemalige Direktor des Amtsgerichtes Königswinter, Herr Bernhard Hengst, gewonnen werden. Er übt seine Tätigkeit als Ombudsmann ehrenamtlich für die Stadt Königswinter aus. Herr Hengst war von 1975 an als Richter bei verschiedenen Gerichten beruflich tätig. Zuletzt war er von 1986 bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2008 der Direktor des Amtsgerichts Königswinter. In dieser Zeit bearbeitete er als Richter gerichtliche Verfahren, als Behördenleiter führte er gleichzeitig die Verwaltung des Gerichtes.

 In seiner Funktion als Ombudsmann soll er

 

·         Hinweise auf korruptives Verhalten entgegennehmen, mit den Hinweisgebern Gespräche führen und diese über ihre Rechte und das weitere Vorgehen aufklären;

 

·         eigene Ermittlungen zu diesen Meldungen anstellen und hierzu, soweit erforderlich, Akten einsehen und Bedienstete befragen

 

·         erforderlichenfalls den Bürgermeister zu den Meldungen und den ermittelten Sachverhalten informieren

 

·         an Schulungsveranstaltungen der Revision zum Thema „Korruption“ zur weiteren Sensibilisierung der städtischen Bediensteten mitwirken und

 

·         jährlich im Rechnungsprüfungsausschuss berichten.

Kontakt:
Herr Bernhard Hengst

Telefon: 0151-16748706

Email:  ombudsmann_koenigswinter@yahoo.de

 

 

 

 

 

 

 

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