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Zentrale Ombudsstelle
für Korruptionsprävention eingerichtet
Vorstellung des neuen
Ombudsmanns Bernhard Hengst
Korruption in der öffentlichen Verwaltung ist
seit Jahren ein - insbesondere durch Korruptionsskandale - aktuelles Thema in
der gesellschaftlichen und politischen Diskussion. Korruption hat vielfältige
Erscheinungsformen. Allen gemeinsam ist jedoch, dass eine amtliche Funktion
missbraucht wird, um sich oder Dritten materielle oder immaterielle Vorteile
unter gleichzeitiger Verschleierung dieser Handlungsweisen zu verschaffen.
Ziel der Stadt Königswinter ist es, Korruption im Interesse der
Allgemeinheit mit aller Entschiedenheit zu begegnen.
Die Stadt Königswinter hat seit dem 19.06.2012 eine Ombudsstelle für
Korruptionsprävention eingerichtet, die von einem Ombudsmann geführt wird.
Deshalb können sich alle Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Vereine u.a. an den
Ombudsmann wenden, wenn sie den Verdacht von Korruption in einer Dienststelle
der Stadtverwaltung haben. Zugleich soll der Ombudsmann zentraler Ansatz zur
Vorbeugung von Korruption für alle Bediensteten der Stadtverwaltung sein. Der
Ombudsmann ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle, wenn jemand mit
behördlichen Entscheidungen nicht einverstanden ist. Er ist zuständig für
Hinweise zu Korruptionsvorgängen, Unregelmäßigkeiten, Interessenkollisionen und
damit zusammenhängenden Gesetzesverstößen.
Der Ombudsmann soll vor allem beraten, aber auch Hinweisen nachgehen und
die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Auf Wunsch werden die Hinweise an die
Ombudsstelle vertraulich behandelt. Der Ombudsmann wird auf Verlangen des
Hinweisgebers hin auch gegenüber dem Bürgermeister und dritten Personen keine
Angaben zur Person des Hinweisgebers machen. Sofern es aufgrund eines Hinweises
zu staatsanwaltlichen oder gerichtlichen Verfahren kommt, wird der Bürgermeister
im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Verschwiegenheitspflicht des
Ombudsmannes aufrechterhalten.
Damit wird auch der Umsetzung des in 2005 in Kraft getretenen
Korruptionsbekämpfungsgesetzes Rechnung getragen: Bürgerinnen und Bürger haben
einen Anspruch darauf, dass die Dienstkräfte der Stadtverwaltung Königswinter
ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht erfüllen.
Als Vertrauensperson für die
Aufgabe der Ombudsstelle konnte der ehemalige Direktor des Amtsgerichtes
Königswinter, Herr Bernhard Hengst, gewonnen werden. Er übt seine Tätigkeit als
Ombudsmann ehrenamtlich für die Stadt Königswinter aus. Herr Hengst war von 1975
an als Richter bei verschiedenen Gerichten beruflich tätig. Zuletzt war er von
1986 bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2008 der Direktor des
Amtsgerichts Königswinter. In dieser Zeit bearbeitete er als Richter
gerichtliche Verfahren, als Behördenleiter führte er gleichzeitig die Verwaltung
des Gerichtes.
In seiner Funktion als Ombudsmann soll er
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Hinweise
auf korruptives Verhalten entgegennehmen, mit den Hinweisgebern Gespräche führen
und diese über ihre Rechte und das weitere Vorgehen aufklären;
·
eigene
Ermittlungen zu diesen Meldungen anstellen und hierzu, soweit erforderlich,
Akten einsehen und Bedienstete befragen
·
erforderlichenfalls den Bürgermeister zu den Meldungen und den ermittelten
Sachverhalten informieren
·
an
Schulungsveranstaltungen der Revision zum Thema „Korruption“ zur weiteren
Sensibilisierung der städtischen Bediensteten mitwirken und
·
jährlich
im Rechnungsprüfungsausschuss berichten.
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