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Verleih von Musikinstrumenten

 

 

Folgende Instrumente werden von der Musikschule verliehen:

 

 

Akkordeon – Subbass, Knickbass – Cello – Fagott – Geige – Gitarre klass. – Klarinette - Mandoline – Posaune -  Querflöte -  Snare – Trompete

 

Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Königswinter v. 23.07.1991

§ 3 Überlassung von Instrumenten,

Gebühren

 

(1)   Die Musikschule kann  im Rahmen ihrer  Bestände  Schülern/Schülerinnen und Dritten Musikinstrumente gegen die in Abs. 2 festgelegten Gebühren für ein  halbes Jahr überlassen. Auf Antrag kann die Benutzungszeit verlängert werden.

 

(2)   Die Überlassungsgebühr wird vom Anschaffungswert des Instrumentes für jeden Monat der Überlassung berechnet; ein angefangener Monat wird voll berechnet.
Die Gebühr beträgt je Musikinstrument und Monat

 

 

Musikschulteilnehmer

Nichtteilnehmer

mit einem Anschaffungswert bis       200 Euro

  8,50 Euro

 10,50 Euro

mit einem Anschaffungswert bis       350 Euro

10,00 Euro

12,00 Euro

mit einem Anschaffungswert bis       500 Euro

11,00 Euro

13,00 Euro

mit einem Anschaffungswert bis       750 Euro

13,50 Euro

15,50 Euro

mit einem Anschaffungswert bis    1.000 Euro

14,00 Euro

16,00 Euro

mit einem Anschaffungswert bis    1.250 Euro

15,00 Euro

17,00 Euro

mit einem Anschaffungswert bis    1.500 Euro

16,00 Euro

18,00 Euro

mit einem Anschaffungswert über 1.500 Euro

23,00 Euro

25,00 Euro

 

(3)   Sofern Musikinstrumente für die Mitwirkung in Orchestern oder Ensembles der Musikschule benötigt werden, wird keine Gebühr erhoben.

 

(4)   Für Verlust und Beschädigung der Musikinstrumente haften die Ausleiher/innen bzw. die gesetzl. Vertreter. Eine Reparatur der Musikinstrumente kann nur nach Zustimmung der Musikschule veranlasst werden. Die regelmäßige Unterhaltung der Instrumente obliegt der Musikschule.

§ 4

Fälligkeit

 

(1)   Die Unterrichtsgebühren sind in vier Raten jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

(2)   Die Überlassungsgebühren für Musikinstrumente sind bei der Überlassung im voraus in einer Summe zu zahlen. Bei vorzeitiger Rückgabe des Instrumentes wird die Gebühr anteilig erstattet.

 

(3)   Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt.

 


Aktuelle Mitteilungen

02.09.2010
Kirmes in Eudenbach
    Zur Kirmes in Eudenbach, vom 18.09. bis 20.09.2010, wird der Marktplatz an der Schulstraße/ Ecke Laubenweg ab Mittwoch den 15.09.2009 gesperrt.

02.09.2010
VHS: Fit für den Job mit Word und Excel 2003
    Termin: Montag bis Freitag, 13.-17.09.2010, 08.15-12.15 Uhr, das Entgelt beträgt 64,50 EUR. Anmeldeschluss ist Dienstag, 07.09.2010.

01.09.2010
Regionale-Ausstellung der VHS Siebengebirge
    Am Mittwoch, 8.9.2010, 18.00 Uhr öffnet die Ausstellung Kultur(ge)schichten und Rhein(an)sichten - Leben mit dem Rhein im Wandel der Zeit - Impressionen zwischen Wesseling und Bad Honnef im Rathaus Königswinter ihre Pforten.

01.09.2010
VHS: Tiere der Nacht
    Das Nachtleben abseits der Großstädte ist auch spannend - zumindest nach einer Exkursion der VHS Siebengebirge in das nächtliche Rhöndorfer Tal. Geeignet für Kinder ab 6 Jahren. Kinder bis 14 Jahre nur in Begleitung Erwachsener. Termin: 11.09.2010, 21-23.15h. Das Entgelt von 5,40 € versteht sich pro Teilnehmerplatz. Anmeldeschluss ist Montag, 06.09.2010.

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