Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken:
EBA startet Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt seit dem 15. April 2015 bis zum 31. Mai 2015, die erste bundesweite Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch. In Königswinter betrifft dies die Bahnstrecke Köln-Niederlahnstein sowie die Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main. Bürgerinnen und Bürger können nun an einer Befragung im Internet teilnehmen und sich damit an der Erstellung des Lärmaktionsplans beteiligen. Das Beteiligungsverfahren erfolgt in zwei Phasen: In der nun laufenden ersten Phase, die am 31. Mai 2015 endet, können sich die Betroffenen zu ihrer persönlichen Belastungssituation durch Schienenverkehrslärm einbringen.

Nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmaktionsplanung des EBA besteht in einer zweiten Phase die Möglichkeit, diese noch einmal zu bewerten. Die Beteiligungsplattform des EBA kann
unter folgendem Link erreicht werden:

http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/

Ansprechpartner des EBA:
Pressesprecherin Heike Schmidt
Pressesprecher Moritz Huckebrink
Telefon: +49 228 9826-186,
E-Mail: presse@eba.bund.de

Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen

Aufgrund steigender Lärmbelastungen an Hauptverkehrswegen und in Ballungsräumen wurde mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm europaweit eine Vorschrift zur Kartierung von Lärmbelastungen und zur Erstellung von Lärmaktionsplänen erlassen. Durch diese Richtlinie und das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" vom 24.06.2005 sind die Kommunen zur Erstellung strategischer Lärmkarten sowie darauf aufbauender Lärmaktionspläne einschließlich der Information der Öffentlichkeit verpflichtet. Die Lärmminderungsplanung ist in § 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelt.

In Königswinter sind Lärmkartierungen für Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken durchzuführen. In Lärmkarten werden die Lärmquellen des Verkehrs dargestellt und die von ihnen ausgehenden Lärmbelastungen wiedergegeben. Lärmprobleme können u.a. durch Angaben über die geschätzte Anzahl betroffener Bürger aufgezeigt werden. In Königswinter liegen die Karten für Hauptverkehrsstraßen nun in aktualisierter Form vor. Die Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen bildet die Grundlage für die Erstellung eines Lärmaktionsplans. Der Lärmaktionsplan soll die Ziele und Maßnahmen zur Lärmminderung sowie zum Schutz ruhiger Gebiet langfristig für die nächsten Jahre festlegen.

Mitwirkung an der Ausarbeitung der Lärmaktionsplanung gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen erfolgt in Königswinter in zwei Schritten. Zunächst wurde in zwei Bürgerveranstaltungen über die Ergebnisse der Lärmkartierung informiert und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung gegeben. Daraufhin der Entwurf des Lärmaktionsplans für Hauptverkehrsstraßen wird danach für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung können Sie zu den Sprechzeiten im Servicebereich Stadtplanung, Obere Str. 8, 53639 Königswinter einholen. Sprechzeiten sind dienstags und donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Informationen zur Lärmaktionsplanung in Königswinter erhalten Sie unter Tel. 02244 889-171.