Lärmaktionsplanung

Die Stadt Königswinter hat im Jahr 2017 die Lärmaktionsplanung der 2. Stufe zu Straßen- und Schienenverkehr gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) aufgestellt. Gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden verpflichtet, bestehende Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen der Lärmsituation, ansonsten jedoch alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Lärmaktionsplanung der Stufe 3 für Königswinter wird als Nachtrag zur Lärmaktionsplanung der 2. Stufe erstellt. Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Königswinter hat in seiner Sitzung am 13.11.2019 den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange online an der Lärmaktionsplanung der Stufe 3 zu beteiligen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die aktuellen Lärmkarten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit den betroffenen Verkehrsstrecken in Königswinter können im Internet unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abgerufen werden.

Gemäß § 47 d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen für die Lärmaktionsplanung der Stufe 3 gehört. Die Lärmaktionspläne der 2. Stufe sowie der Nachtrag zur 3. Stufe der Lärmaktionsplanung können auf der städtischen Internetseite (Rubrik „Planen und Bauen“, Unterrubrik „Lärmaktionsplanung“) unter www.koenigswinter.de/de/laermaktionsplanung.html eingesehen werden.

Anregungen können in der Zeit vom 09.12.2019 bis einschließlich 10.01.2020 insbesondere schriftlich, zur Niederschrift im Servicebereich Stadtplanung, Obere Straße 8, 53639 Königswinter-Thomasberg in Zimmer 028 oder per E-Mail (E-Mail-Adresse: barbara.kinz@koenigswinter.de) vorgebracht werden. Das Verwaltungsgebäude kann barrierefrei erreicht werden.

Die Öffnungszeiten des Servicebereichs Stadtplanung sind:

montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
freitags   von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr