Bundestagswahl 2021

Stadt Königswinter sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Für die Bundestagswahl am Sonntag, den 26. September 2021, sucht die Stadtverwaltung Königswinter Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Zur Durchführung der diesjährigen Bundestagwahl werden 22 Urnen- und Briefwahlvorstände gebildet. Hierfür sucht die Stadtverwaltung Königswinter zuverlässige und engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Insgesamt werden rund 300 Ehrenamtliche für den Einsatz in den Wahlvorständen benötigt. Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Interessierte müssen lediglich wahlberechtigt sein. „Jede Wahl ist eine besondere Herausforderung, die nur durch die tatkräftige und motivierte Unterstützung einer Vielzahl von Freiwilligen gelingen kann“, betont Bürgermeister Lutz Wagner. „Wir freuen uns über alle Ehrenamtlichen, die an diesem Tag Teil einer lebendigen Demokratie sein möchten.“

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen:
– die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
– die Überprüfung der Wahlberechtigung mithilfe des Wählerverzeichnisses,
– die Ausgabe der Stimmzettel,
– die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
– die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
– die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses sowie Erstellung einer Wahlniederschrift.

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. „Mit Blick auf die Corona-Pandemie wird die Stadt Königswinter alle erforderlichen Maßnahmen
zum Schutz aller Beteiligten umsetzen“, ergänzt Lutz Wagner.

Interessierte können sich formlos per E-Mail an wenden oder das entsprechende Formular auf der Homepage der Stadtverwaltung
Königswinter unter www.koenigswinter.de/de/wahlhelferinnen-wahlhelfer.html für ihre Anmeldung nutzen. Wünsche zum Einsatz in einem bestimmten Wahllokal oder in Wohnortnähe werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Für ihre Mithilfe erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 EUR als (stellvertretende*r) Wahlvorsteher*in
und 40 EUR als reguläres Mitglied im Wahlvorstand.