Allgemeinverfügung des Bürgermeisters zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 18.03.2020 (eingestellt am 18.03.2020)

Aufgehoben durch Allgemeinverfügung vom 27.03.2020

Ab sofort sind im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen untersagt, auch unter freiem Himmel.
Auch sind viele Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote zu schließen oder einzustellen.

Die detaillierten Regelungen und weitere Maßnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden: