Landtagswahl 2022

Allgemeine Informationen:

Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum Landtag statt. Die Abgeordneten des Landtages Nordrhein Westfalen werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Königswinter bildet mit den Städten Bad Honnef, Meckenheim, der Gemeinde Wachtberg sowie einem Teil der Stadt Hennef den neu zugeschnittenen Wahlkreis 26 (Rhein-Sieg-Kreis II).

Jeder Wähler hat zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme).

Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit ihr wird der Direktbewerber des Wahlkreises gewählt. Gewählt ist derjenige Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Stimmenmehrheit).

Die Zweitstimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei (Landesliste). Die Zweitstimme ist – vorbehaltlich der sich aus dem Landeswahlgesetz ergebenden Abweichungen (z.B. Überhangmandate) – ausschlaggebend für die Sitzverteilung bzw. die Zahl der Sitze für die Parteien im Landtag.

Die Wahllokale haben am Wahltag, Sonntag, 15. Mai 2022, von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Für die Landtagswahl gibt die Stadt Königswinter folgende wichtige Hinweise bekannt:

Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 15.05.2004 geboren ist
  • seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29.04.2022) in Nordrhein-Westfalen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat
    und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet Königswinter erhalten bis zum 24.04.2022 ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Wer diese Karte bis zu diesem Tag nicht erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich zur Klärung dieser Angelegenheit mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Wahlberechtigte, die in dem Zeitraum vom 04. April bis 24. April 2022 ihre Hauptwohnung innerhalb des Landes NRW verlegen, haben die Möglichkeit, in dieser Zeit bei der Zuzugsgemeinde einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu stellen.

Verlegen Wahlberechtigte in dem Zeitraum vom 25. bis 29. April 2022 ihre Hauptwohnung innerhalb des Landes NRW können sie auf Einspruch in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde eingetragen werden.

Das entsprechende Antragsformular wird mit der Anmeldung bei den hiesigen Bürgerservicebüros ausgehändigt bzw. ist unmittelbar beim Wahlamt erhältlich.

Voraussichtlich ab dem 06. April 2022 werden bei entsprechender Antragstellung die Briefwahlunterlagen versandt. Die Antragstellung ist schriftlich oder mündlich durch persönliche Vorsprache möglich. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierte Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Antragstellung ist nicht zulässig. Für die Antragstellung von Briefwahlunterlagen in elektronischer Form kann an dieser Stelle zu gegebener Zeit ein Antragsformular heruntergeladen werden.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die Aushändigung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen an andere als den Wahlberechtigten ist nur zulässig

  • im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, wenn
  • die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und
  • diese Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können.

Ausnahmen von dieser Regelung sind unzulässig!

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können allgemein bis Freitag vor der Wahl, 13. Mai 2022, 18 Uhr, beantragt werden.

Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, beantragt werden. Der Nachweis über die plötzliche Erkrankung ist zwingend. Er erfolgt in der Regel in Form eines ärztlichen Attestes oder mittels Bescheinigung derjenigen Einrichtung, in der sich der Wahlberechtigte befindet.

Die Briefwahlunterlagen sollten so frühzeitig dem Wahlamt der Stadt Königswinter zurückgesandt werden, dass die Unterlagen bis spätestens 15. Mai 2022, 18 Uhr bei der Stadt Königswinter eingehen.

Die Wahlbriefe können auch bis zum Wahltag, 15. Mai 2022, 18 Uhr in die hauseigenen Briefkästen an den drei Verwaltungsstandorten, Thomasberg, Oberpleis und Königswinter – Altstadt eingeworfen werden.


Für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte wird es auch für die Landtagswahl 2022 Wahlhilfen geben. Sie bestehen aus einer akustischen und internetfähigen Aufbereitung der Stimmzettel, aus einer Schablone und Orientierungsmerkmalen auf dem Stimmzettel.

Die Stimmzettelinhalte in Nordrhein-Westfalen gibt es als Telefonansage und als barrierefreie Darstellung im Internet.
Unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 werden nach Eingabe der Wahlkreisnummer die Einträge des Stimmzettels vorgelesen. Dort gibt es auch weitere Informationen zur Handhabung.

Die Inhalte der Stimmzettel können Sie auch unter Eingabe der Wahlkreisnummer 026 im Internet abgerufen werden. Adresse https://wahl.phonepublisher.com/public/wahlkreise.do 


Wahlorganisation


Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung

Wahlamt
Rathaus Königswinter – Altstadt –
Drachenfelsstr. 9 - 11, Zimmer 0.13
53639 Königswinter
 
Telefon:
Frau Kluth
02244/889 – 346
 
 
Frau Himmel
02244/889 – 361
 
Fax:
02244/889 – 378
 
email: 
Wahlamt: 02244/889-5010

Das Wahlamt hat wie folgt geöffnet:

Mo.-Fr.:              8.30 – 12.30 Uhr
 
Do.: zusätzlich  14 – 17 Uhr