Blinde und gehörlose Menschen

Leistungsbeschreibung

Nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose sowie nach § 72 SGB XII erhalten gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen Geldleistungen durch den Landschaftsverband Rheinland. Blindengeld, Blindenhilfe, die Hilfe für Gehörlose sowie die Leistung für hochgradig Sehbehinderte werden nur auf Antrag gewährt. Die Anträge können sowohl un-mittelbar beim Landschaftsverband Rheinland als auch bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Die entsprechenden Anträge finden Sie im Formular-Server der Stadt Königswinter sowie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland unter der Adresse: www.lvr.de .

Personen ab 60 Jahre, die zusätzlich zum Blindengeld Blindenhilfe beziehen möchten, können sich wegen der Antragstellung und Fragen zur Einkommens- und Vermögensprüfung an den genannten Ansprechpartner wenden.
 
Weitere Informationen erhalten Sie im Onlineangebot http://www.familienratgeber.de der Aktion Mensch.

Oder suchen Sie direkt in der Adressendatenbank des Familienratgebers.

Unterstützende Institutionen

Dezernat II - Soziales und Generationen (50) – Geschäftsbereich

Öffnungszeiten

Mo, Di und Do 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
und Mo 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Mi und Fr geschlossen

Anschrift
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378