Ziele der InsoFa-Beratung

Das Ziel der InsoFa-Beratung ist, Sie fallbezogen so zu beraten, dass es Ihnen als fallverantwortliche/r MitarbeiterIn in Verdachtsmomenten einer möglichen Kindeswohlgefährdung bestmöglich gelingt:

a.)  gewichtige Anhaltspunkte bezüglich einer möglichen Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen.
b.)  fundiert einzuschätzen, ob und ggf. inwieweit eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
c.)  zu wissen, welche konkreten Schritte bezüglich des weiteren Handelns notwendig sind, um eine mögliche oder drohende
      Kindeswohlgefährdung abzuwenden und das Wohl des Kindes im Rahmen Ihrer Verantwortlichkeit wirksam zu schützen.