InsoFa-Beratung - Schritt für Schritt: 1. Der erste Kontakt

Sie setzen sich telefonisch mit unserem Sekretariat in Verbindung. Sie schildern ohne Angaben personenbezogener Daten der am Fall beteiligten Personen Ihr Anliegen. Bitte nutzen Sie dazu außerhalb unserer Sprechzeiten den Anrufbeantworter und bitten um Rückruf oder Sie schicken uns eine E-Mail: mit Ihren Kontaktdaten. Zeitnah, spätestens jedoch bis zum nächsten Arbeitstag, erhalten Sie von einer Insoweit erfahrenen Fachkraft der FEB einen Rückruf zur Terminvereinbarung.

Die eigentliche InsoFa-Beratung erfolgt entweder als telefonische Beratung oder als face to face-Beratung mit ggf. weiteren beteiligten Fachkräften/Personen in der Beratungsstelle oder Ihrer Einrichtung. Die InsoFa-Beratung ist selbstverständlich vertraulich. Wir beraten Sie auf Ihren Wunsch auch anonym.

Die InsoFa-Beratung dauert im Schnitt eine Stunde. Bitte nehmen Sie sich für die InsoFa-Beratung die entsprechende Zeit.

Die InsoFa-Beratung ist keine inhaltliche Fallberatung, sondern folgt einem klar strukturierten Ablauf mit dem Ziel, Sie bei der Einschätzung einer möglichen Gefährdungssituation eines Kindes und Ihrem weiteren Vorgehen zu unterstützen.
Die MitarbeiterInnen der FEB haben in diesem Prozess ausschließlich eine beratende Funktion (vgl. § 8a Abs. 4 SGB VIII).

Bei einer unmittelbaren Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Jugendamt.

Jugendamt Bad Honnef:    02224/184-276
Jugendamt Königswinter: 02244/889-5309

Nachfolgend erhalten Sie einige Hintergrundinformationen, um Sie mit bestimmten Begrifflichkeiten im Kinderschutz vertraut zu machen und Ihnen vorab einen ersten Einblick in den Beratungsprozess zu geben.