InsoFa-Beratung - Schritt für Schritt: 4. Was sind die konkreten Fakten
Die InsoFa befragt Sie an dieser Stelle zu den konkreten Fakten einer möglichen Kindeswohlgefährdung.
Beispielsweise:
- Wie haben Sie von der möglichen Gefährdung erfahren?
- Was haben Sie selbst direkt beobachtet?
- Wie oft, zu welchen Zeiten und seit wann kommen die genannten Sachverhalte vor?
- Wurden gefährdende Situationen bereits von anderen Personen beobachtet? Wann und ggf. wie häufig?
- Haben bereits Gespräche mit den Personensorgeberechtigten stattgefunden?